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agbs alpetour

Vertragsbestimmungen zw. alpetour Touristische GmbH und dem beauftragten Busunternehmen (folgend BU) ab Dezember 2023

Diese Geschäftsbedingungen gelten nur im Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten und Unternehmern, nicht im Endverbraucherbereich.

  1. Gegenstand und Geltung dieser Vertragsbedingungen
    Diese Vertragsbedingungen regeln, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis
    zwischen alpetour als Reiseveranstalter, Josef-Jägerhuber-Str. 6 in 82319 Starnberg, nachstehend „alpetour“ und dem beauftragten Busunternehmen
    als dem Leistungsträger/Busunternehmer und Auftragnehmer von alpetour – nachstehend „BU“.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des BU haben für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge mit alpetour keine Gültigkeit und zwar auch dann
    nicht, wenn sie vom BU allgemein oder im Einzelfall für anwendbar erklärt wurden und auch wenn alpetour ihnen nicht allgemein oder im Einzelfall
    ausdrücklich widersprochen hat.
     
  2. Fahrzeug, Sicherheitsbestimmungen, Haftung
    Es dürfen nur Busse mit gültiger Konzession (i.d.R. nicht älter als 10 Jahre) eingesetzt werden. Das Fahrzeug muss technisch u. optisch in einwandfreiem Zustand sowie im Innenraum gesäubert sein und die dem jeweiligen Reiseziel entsprechende EURONORM erfüllen.
    Fahrereinsatzbogen mit den notwendigen Angaben zum Fahrzeug und Fahrereinsatz erhält alpetour spätestens 5 Tage vor Abreise.
    Sämtliche Sicherheitsbestimmungen, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten sind strengstens einzuhalten. Der Vertragspartner versichert, dass
    er eine gewerbsübliche ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- u. Sachschäden sowie für eingebrachte Sachen abgeschlossen hat
    und diese Versicherung uneingeschränkt während der Laufzeit dieses Vertrages besteht (ein Nachweis ist auf Verlangen von alpetour vorzulegen).
    Bei Nichteinhaltung der Sicherheits- oder Vertragsbestimmungen sowie gesetzwidrigem Verhalten hat alpetour ein fristloses Kündigungsrecht für
    sämtliche Fahrtaufträge, unbeschadet sonstiger Ansprüche, wie z.B. Schadensersatzzahlungen an den Kunden.
     
  3. Subunternehmen
    Der Einsatz von Subunternehmen ist ausdrücklich nur nach Rücksprache und Genehmigung durch alpetour gestattet (spät. 10 Tage vor Abreise).
    Es muss gewährleistet werden, dass die alpetour Vertragsbestimmungen, Original-Fahrtauftrag und Programm dem Partnerunternehmen vorliegen.
    Vertragspartner in allen Punkten bleibt in jedem Fall der BU.
     
  4. Sitzplätze
    Die Personenzahl bei Annahme des Fahrauftrages ist bindend. Für jede dieser gemeldeten Personen muss ein vollwertiger Sitzplatz bereitgestellt werden. Begleitersitze (=Reiseleitersitze) dürfen nur nach Rücksprache mit alpetour eingeplant werden. Der Bus darf nicht überbelegt werden. Über Veränderungen der Teilnehmerzahl wird alpetour den BU rechtzeitig informieren.
     
  5. Leistungen, Leistungsabweichungen, Leistungshindernisse, Pflichten
    Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben im Fahrtauftrag, Busbestätigung sowie Programmablauf maßgebend. Bitte geben Sie Ihren Busfahrern den alpetour Programmablauf mit auf die Fahrt (ca. 10 Tage vor Fahrtbeginn wird Ihnen der Programmablauf zugeschickt). Weisen Sie gleichzeitig ihre Fahrer an, sich optimal auf die Fahrt vorzubereiten (Einstellung Navigationsgerät, Kartenmaterial, Informationen zu Busparkplätzen finden Sie unter www.busparkplatz.eu). Sollten mehrere Gruppen gemeinsam im Bus reisen, muss die Absprache der Ausflugsfahrten mit beiden Gruppenleitern erfolgen. Programmänderungen durch den Kunden sind möglich, jedoch nur nach Rücksprache mit alpetour.
    Die Abfahrtszeiten und Orte gemäß Fahrtauftrag sind Vertragsbestandteil. Stellzeit des Busses mindestens 1/2 Stunde vor Abfahrt. Prüfen Sie vor der Reise die angegebenen Fahrzeiten auf Durchführbarkeit. Bei Verspätung ist direkt die Gruppe rechtzeitig zu informieren. Sollten verschiedene Gruppen im Bus reisen, muss bei einer Verspätung die 2. und evtl. 3. Gruppe darüber informiert werden. Bitte informieren Sie auch die Unterkünfte bei verspäteter Ankunft!
    Unterkunft und Verpflegung der Fahrer gehen zu Lasten von alpetour. Der Fahrer wird wie die Gruppe in einfachen Jugendunterkünften untergebracht und erhält dieselbe Verpflegungsleistung wie die Gruppe. Sollte eine Zwei-Mann-Besetzung nötig sein oder durch den Einsatz eines Fahrers und einer Fahrerin zwei Einzelzimmer benötigt werden, muss dies bei alpetour bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn angemeldet werden (bei einer zu kurzfristigen Meldung, kann die Einzelzimmerunterbringung oder die Kostenübernahme ggf. nicht gewährleistet werden).
    Der BU hat alpetour unverzüglich über sämtliche Änderungen, Einschränkungen, Beeinträchtigungen, Gefährdung/Sicherheit der Leistungen zu informieren und die Entscheidung von alpetour abzuwarten.
     
  6.  Preise, Straßengebühren, Rechnung
    Im vereinbarten Preis sind alle Straßengebühren enthalten und vor Ort durch den BU zu tragen. Nur die Park- u. Einfahrtsgebühren f. Ausflugsziele, welche explizit im Programmablauf von alpetour ausgewiesen sind, werden von alpetour übernommen (diese sind vor Ort durch die Busfahrer auszulegen und gemeinsam mit der Rechnung an alpetour weiterzuleiten). Die Gebühren für Ausflugsziele, welche nicht im Programmablauf aufgeführt sind, müssen von den Gruppen direkt vor Ort bezahlt werden.
    Die prüfbare Rechnung (gemäß Fahrtauftrag mit Angabe der alpetour-Reisenummer) ist nachvollziehbar schriftlich zu erstellen. Die vereinbarte Vergütung hat alpetour spätestens 7 Tage nach Eingang der Rechnung zu überweisen.
     
  7. Hygienekonzept
    Der BU ist verpflichtet, ein Hygienekonzept auf Verlangen vorzulegen. Er verpflichtet sich, regelmäßig seine Mitarbeiter zu schulen und die
    Umsetzung des Konzeptes zu überwachen.
     
  8. Fahrten in den Wintermonaten bzw. bei winterlichen Straßenbedingungen
    Die Busse müssen mit geeigneter Winterbereifung ausgerüstet sein, weiterhin sind Schneeketten in ausreichender Anzahl mitzuführen. Bitte
    stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrpersonal mit dem Anlegen von Schneeketten vertraut ist.
     
  9.  Minderung, Schadensersatz
    Bei Nichterfüllung, teilweiser Nichterfüllung oder mangelhaften Leistungen vor Ort, ist der BU verpflichtet unverzüglich Abhilfe zu schaffen und alpetour steht das Minderungsrecht zu. Besteht der Mangel bereits bei Vertragsabschluss oder wenn der BU den Mangel zu vertreten hat, hat alpetour Anspruch auf Schadensersatz.
    Reklamationen der Gäste sind unverzüglich an alpetour weiterzuleiten. Die Entscheidung von alpetour ist abzuwarten. Bei Reklamationen, die über alpetour vorgelegt werden, ist innerhalb von 7 Kalendertagen eine schriftliche Stellungnahme erforderlich. Verstreicht diese Frist ohne Stellungnahme, so wird alpetour über die Reklamation und Rechnungsabzug nach eigenem Ermessen selbst entscheiden.
    Soweit die Gäste von alpetour Schäden im Fahrzeug verursachen, ist das BU verpflichtet die Schäden mit den Gästen direkt abzuwickeln (alpetour ist unverzüglich zu informieren). Wir empfehlen hier ein Abnahmeprotokoll vor Fahrtbeginn und nach Ende.
     
  10. Rücktritt, Kündigung
    Beide Vertragsparteien können den Vertrag wegen wichtigen Grundes unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen anpassen. Die gilt insbesondere bei erheblicher Gefährdung, Erschwerung oder Beeinträchtigung durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren wie Krieg, Unruhen, Streiks, Epidemien, Naturereignisse etc., soweit kein Vertragspartner die entspr. Umstände zu vertreten hat. Scheidet eine zumutbare Anpassung aus, so kann der Vertrag uneingeschränkt gekündigt werden. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
    Sollte im Falle einer Erhöhung oder Verminderung der Teilnehmerzahl eine andere Busgröße erforderlich sein, bzw. wird die Reise vom Kunden storniert, behalten wir uns vor, den Fahrtauftrag kostenlos zu stornieren.

    Im Falle einer erneuten Corona-Pandemie gilt für alle Vertragsabschlüsse von mehrtägigen Klassenfahrten für das Jahr 2024:
    Eine kostenfreie Stornierung durch alpetour ist jederzeit bis zum gebuchten Reisebeginn möglich, sofern
    - die Stornierung nachweislich auf Grundlage von konkreten Auswirkungen der COVID19-Pandemie beim Kunden erfolgt, die eine Reise nicht ermöglichen (z. B. behördl. angeordnete Schulschließung, Quarantäne der Klasse bzw. Schule)
    - Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel oder das Reiseziel wird zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet erklärt
    - Undurchführbarkeit der Reise aufgrund infektionsschutzrechtlicher Verbote oder Auflagen
    - Verbot von Klassenfahrten durch das Kultusministerium
    - die Busbeförderung zum Reiseziel aufgrund von behördlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID19 unmöglich wird
    - Grenzschließungen das Erreichen des Reiseziels unmöglich machen
     
  11. Einhaltung der DSGVO
    Der BU verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten, die der BU im Rahmen des Vertragsverhältnisses von alpetour erhält, stets und ausschließlich nach den Vorschriften des BDSG und der DSGVO zu verarbeiten. alpetour erhebt, speichert und verarbeitet zum Zwecke dieser Vereinbarung Daten über den BU, dessen Betrieb und über die für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Umstände. Der BU erklärt sich mit dieser Erhebung, Speicherung und Verarbeitung einverstanden.
    alpetour ist berechtigt, zum Zwecke dieses Vertrages und für die Dauer dieses Vertrages die Daten des BU an Dritte (z.B. Dienstleister) weiterzugeben. Der BU erklärt zur Weitergabe sein Einverständnis. Die Erfassung und Verarbeitung der vom Gast übermittelten Daten findet unter Beachtung der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) statt.
    Auf die ausführlichen Datenschutzhinweise wird verwiesen - unter: https://www.alpetour.de/datenschutz/
     
  12. Sonstiges
    alpetour-Schilder müssen sichtbar im Bus angebracht werden (werden von alpetour zugeschickt).
     
  13. Salvatorische Klausel
    In dem Fall, dass eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder des zugrundeliegenden Vertrags nicht durchsetzbar ist oder Lücken enthält, wird diese Bestimmung entsprechend der Absicht der Parteien geändert bzw. ergänzt.
     
  14. Rechtswahl, Gerichtsstand
    Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BU und alpetour findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem BU und alpetour ist der Sitz von alpetour.
     

alpetour-Notrufnummer: +49/171/3644008 (24-Stunden erreichbar!!!)
bei Unfällen mit Personenschäden ist alpetour unverzüglich zu informieren.